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OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 3 O 2/03 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 3 O 2/03 (https://dejure.org/2003,33843)
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Verfahrensgang
- VG Schleswig, 30.09.2003 - 9 A 246/03
- OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 3 O 2/03
- OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 3 O 27/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin, 05.03.1998 - 8 M 9.98
Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Gründe des Verwaltungsgerichts; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 3 O 2/03
Darüber können in den Fällen der Erledigung des Rechtsstreits vor Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch durch Klagrücknahme oder übereinstimmende Erledigungserklärung auch Billigkeitserwägungen nicht hinweghelfen (so aber neben der vom Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss zitierten Rechtsprechung auch z.B. OVG Berlin, Beschl. v. 05.03.1998 - 8 M 9/98 - NVwZ 1998, 650; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.04.1992 - 6 S 435/92 - NVwZ-RR 1992, 442), zumal es ein Kläger oder Antragsteller in der Hand hat, den Prozess vor der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch nicht zu beenden. - VGH Baden-Württemberg, 22.04.1992 - 6 S 435/92
Entscheidungszuständigkeit des Berichterstatters - Kostenentscheidung bei …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 3 O 2/03
Darüber können in den Fällen der Erledigung des Rechtsstreits vor Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch durch Klagrücknahme oder übereinstimmende Erledigungserklärung auch Billigkeitserwägungen nicht hinweghelfen (so aber neben der vom Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss zitierten Rechtsprechung auch z.B. OVG Berlin, Beschl. v. 05.03.1998 - 8 M 9/98 - NVwZ 1998, 650; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.04.1992 - 6 S 435/92 - NVwZ-RR 1992, 442), zumal es ein Kläger oder Antragsteller in der Hand hat, den Prozess vor der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch nicht zu beenden. - OVG Hamburg, 23.11.2001 - 4 Bf 171/01
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 3 O 2/03
In solchen Fällen kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens, hier also nach Erledigung der Hauptsache, nicht mehr in Betracht (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.01.2001 - 2 O 7/01 -, vom 05.02.2001 - 2 O 6/01-, vom 11.06.2001 - 2 O 71/01 -, vom 17.06.2003 - 2 O 43/03; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.11.2001 - 4 Bf 171/01 -, Juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2004 - 2 O 101/03
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Prozesskostenhilfe, beabsichtigte …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.01.2001 - 2 O 7/01 -) kann Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr bewilligt werden, weil eine Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO nicht mehr beabsichtigt ist (so auch die übrigen Senate des OVG Schleswig, vgl. Beschl. v. 10.09.1999 - 1 O 103/99 - Beschl. v. 28.10.2003 - 3 O 2/03 - Beschl. v. 12.10.2000 - 4 O 28/00 - Beschl. v. 01.09.1992 - 5 O 35/92 -).Eine Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses vor Entscheidung über den rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag ist unzulässig und verletzt den Antragsteller in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG (OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003, a.a.O.).